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RVG § 49 Wertgebühren aus der Staatskasse

RVG § 49 Wertgebühren aus der Staatskasse

[ Auszug: Bestimmen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, werden bei einem Gegenstandswert von mehr als 3.000 Euro anstelle der Gebühr nach § 13 Abs. 1 folgende G ... ]